Legate und Trauerspenden
Viele Menschen sterben, ohne dass sie ein Testament verfasst haben. Dabei haben Sie die Möglichkeit, eine gemeinnützige Organisation über ihr Leben hinaus zu unterstützen und so eine menschliche Zukunft mitzugestalten. Mit einem Legat, durch Erbeinsetzung, Versicherungsbegünstigung oder durch eine Trauerspende.
Mit einem Legat vermachen Sie einer Person oder Organisation eine bestimmte Sache (Schmuck, Wertpapiere, Möbel etc.) oder eine bestimmte Summe aus Ihrem Vermögen. Die Institution erhält damit einen entsprechenden Anspruch gegenüber den Erben. Das Legat können Sie in beliebiger Höhe ausrichten. Bedingung ist einzig, dass die Pflichtteile des Ehegatten, der Nachkommen oder der Eltern uneingeschränkt verbleiben. Das Blaue Kreuz Zürich ist als gemeinnützige Organisation in der Regel von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Was ist zu tun, damit ihr guter Wille in die Tat umgesetzt werden kann?
Zentral ist, diese Absicht schriftlich festzuhalten. Ein Testament kann man ohne juristischen Beistand selber erstellen. Dabei gilt es folgendes zu beachten:
- Ort und Datum
- Ein genauer Betrag oder prozentualer Anteil des Erbes
- Der exakte Name der begünstigten Organisation
- Unterschrift
Bei Fragen wenden Sie sich direkt an das Blaue Kreuz Zürich. Wir haben die Erfahrung, Sie diskret und professionell für ein Vermächtnis zu beraten und begleiten.