Testament
Viele Menschen verlassen diese Welt, ohne vorher ein Testament geschrieben zu haben. Sie verpassen so die Chance, eine gemeinnützige Organisation nach ihrem Tod zu unterstützen.
Das Gesetz schreibt Pflichtteile für bestimmte Familienmitglieder vor. Über das verbleibende Erbe dürfen Sie frei verfügen. Sie können andere Menschen oder auch Organisationen mit einem Vermächtnis begünstigen. Das Blaue Kreuz Schweiz ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Was ist nötig, damit Ihr Wille umgesetzt wird? Halten Sie Ihre Absicht in einem Testament schriftlich fest. Sie können dies selbst, ohne einen Juristen tun. Im Testament muss Folgendes stehen:
- Ort, Datum
- Betrag oder Prozentsatz des Erbes
- vollständiger Name der begünstigten Organisation
- eigenhändige Unterschrift
Ein praktisches Hilfsmittel zur Erstellung eines Testaments finden Sie bei unserem Partner DeinAdieu. Zuletzt müssen Sie den Text von Hand (ab-)schreiben. Weitere Informationen finden Sie in diesem Beobachter-Leitfaden.